KÜNSTLICHE BEFRUCHTUNG

Gelingt es Ihnen nicht, auf natürliche Weise ein Kind zu zeugen? Unsere Ärzte finden für Sie die wirksamste und einfachste Lösung, wie Sie zu Ihrem erträumten Kind kommen.

Leihmutterschaft (Surrogat-Mutterschaft)

In medizinisch indizierten Fällen wird in unserer Klinik die Therapie der Unfruchtbarkeit mithilfe einer Leihmutter durchgeführt. Die Tatsache, ob diese Alternative notwendig ist, hängt ausschließlich vom Entschluss seitens des spezialisierten Arztes ab.

Allgemeine Informationen

  • Für die Therapie der Unfruchtbarkeit mithilfe einer Leihmutter muss ein eindeutiger Grund vorliegen (siehe unten - Indikation der Leihmutterschaft)
  • Wir begünstigen den Transfer nur eines Embryos, d. h., dass eine Mehrlingsschwangerschaft aufgrund der bestehenden Risiken für die Leihmutter nicht von uns empfohlen wird.
  • Wir realisieren nur eine Therapie, keine Leihmuttervermittlung und in die Beziehung zwischen den genetischen Eltern und der Leihmutter treten wir nicht ein.
  • Eine Behandlung unter Einsatz einer Leihmutter wird nach den gleichen Regeln wie in Fällen einer normalen IVF von der öffentlichen Krankenkasse bezahlt.

Für den Einsatz einer Leihmutter stellen wir keine Kosten in Rechnung. Es handelt sich um einen standardmäßigen Embryotransfer, bei dem der Behandlungspreis genauso hoch ist, wie im Fall, dass die Embryoempfängerin die Frau aus einem unfruchtbaren Paar ist.

Indikation der Leihmutterschaft

  • Das Fehlen der Gebärmutter (angeboren oder erworben)
  • Verwachsungen bzw. Verklebungen der Gebärmuttervorder- und -rückwand – Ashermann-Syndrom, atrophische Gebärmutterschleimhaut auch nach wiederholten Stimulationsversuchen mit Hilfe von Östrogenen, schlecht geheilte Gebärmutter nach einer Operation – z.B. infolge der Entfernung von zahlreichen Myomen (Myomenukleation), eine Gebärmutter mit zahlreichen Myomen, die eine Deformität des Gebärmutterhohlraumes verursachen, schlecht geheilte Narbe an der Oberfläche der Gebärmutter nach wiederholten Kaiserschnittgeburten
  • Wiederholte Fehlgeburten nach Ausschließung einer genetischen Ursache, hämatologische und immunologische Therapie ohne Effekt (LWMH, Intralipid, Immunomodulation)
  • Lebensbedrohliche Komplikationen in einer vorangegangenen Schwangerschaft und das Risiko ihrer Wiederholung in einer weiteren Schwangerschaft – z.B. frühe schwere Präeklampsie und Eklampsie, HELLP, Thrombose + Lungenembolie
  • Indikationen aus anderen medizinischen Fachgebieten – interne Medizin, Neurologie usw. – notwendig ist eine Stellungnahme des behandelnden Arztes im entsprechenden Fachgebiet
  • Wiederholtes Versagen der Implantation – individuelle Beurteilung erfolgt von der Ärztekommission unserer Klinik 

Vorgehensweise bei der Indikation der Leihmutterschaft

Im Falle von Paaren, die zur künstlichen Befruchtung mithilfe einer Leihmutter indiziert sind, empfehlen wir folgende Vorgehensweise:

  1. Kontaktieren Sie eine Leihmutter und besprechen Sie vorläufig die Bedingungen ihrer weiteren Zusammenarbeit.

    Unsere Klinik realisiert nur eine Therapie, keine Leihmuttervermittlung und in die Beziehung zwischen den genetischen Eltern und der Leihmutter tritt sie nicht ein.

  2. Sie nehmen gemeinsam mit der Leihmutter an der ersten Konsultation teil, wobei unser Facharzt beurteilt, ob die Leihmutter für die Schwangerschaft geeignet ist, d.h.:

    • Sie hat ein eigenes Kind / eigene Kinder
    • Schwangerschaft und Geburt verliefen ohne Komplikationen
    • Zulässig ist max. eine vorangegangene Kaiserschnittgeburt und die Annahme, dass es sich wahrscheinlich nicht wiederholen wird
    • Sie ist ganz gesund, es besteht keine relative Kontraindikation für die Schwangerschaft

    Es wird empfohlen, eine grundlegende ärztliche Untersuchung durchzuführen – Toxoplasmose, Röteln, Zytomegalievirus, Hepatitiden, HIV, Syphilis, Untersuchung der Schilddrüse.
  3. Falls die Leihmutter als geeignet beurteilt wird, erfolgt eine juristische Konsultation, Besprechung aller zusammenhängenden Rechtsschritte und Aufklärung der Angelegenheit vom Rechtsstandpunkt aus.

    Therapie ohne rechtliche Analyse kann nicht beginnen.

    Vom Rechtsstandpunkt aus wird empfohlen, dass die Leihmutter nach dem Verlauf der Schutzfrist ledig oder geschieden ist (ansonsten ist das Verfahren nach der Geburt rechtlich komplizierte, diese Variante ist aber trotzdem zulässig).

 

Man kennt uns in 90 Ländern weltweit

Die Klinik REPROFIT gehört im Bereich Reproduktionsmedizin zur europäischen Spitze. Wir legen immer großen Wert auf die gewährte Fürsorge und vor allem auf Ihren Komfort. Die besten Zeugnisse für unsere Arbeit sind daher Nachrichten von zufriedenen Eltern aus aller Welt.

Wir kommunizieren regelmäßig in 8 Sprachen. Wir führen Sie durch den gesamten Behandlungszyklus. Wir erledigen zusammen mit Ihnen den notwendigen Papierkram. Wenn Sie möchten, empfehlen wir Ihnen eine Unterkunft. Wir sind immer in Ihrer Nähe und stehen zur Hilfe bereit.